Die Auswirkung der AHV Finanzierung 2020 auf Schweizer Arbeitgeber
2019 wurde das neue Bundesgesetz über die STAF (Steuerreform und AHV Finanzierung) angenommen, welches unter anderem die AHV-Finanzierung optimieren soll. Dadurch werden nach über 40 Jahren erstmals die Beiträge der AHV leicht angehoben. Diese Erhöhung soll dazu beitragen, die Finanzierungslücke der AHV vorübergehend zu verkleinern. Welche Auswirkungen dies auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter hat und wie Sie sich auf die Umstellung vorbereiten können, möchten wir Ihnen hiermit erläutern:
- Die Aufteilung der Beiträge hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt bestehen. Jedoch werden die Beiträge je von 4.2% auf 4.35% erhöht (Total neu 8.7%). Dies bedeutet, dass der Prozentsatz um je 0.15% steigt. (Anhand eines Beispiels: pro CHF 1'000 Lohn ergibt das eine Erhöhung von je CHF 1.50)
- Aufgrund dessen vermindert sich der Nettolohn der Arbeitnehmenden und die Arbeitgeberkosten steigen.
- Prüfen Sie, dass Ihr Lohnsystem per 01.01.2020 auf die neuen Beiträge angepasst ist und diese ab dem ersten Lohnlauf 2020 richtig abgezogen werden, um nachträgliche Korrekturen zu vermeiden.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die neuen Beiträge und Auswirkungen, um Irritationen bei der ersten Lohnzahlung/Erhalt der Lohnabrechnung zu vermeiden.
Sollten Sie Unterstützung in diesem Prozess benötigen, stehen wir Ihnen als Lohnspezialisten sehr gerne zur Seite. (services@freestar.ch / +41 52 720 78 50)
Sarah Rindlisbacher
HR Consultant