Der Wechsel in das Jahr 2021 hat einige Neuerungen mit sich gebracht, welche administrative Anpassungen erfordern:
- Quellensteuerrevision
- Anstieg des EO-Beitrags auf 0.5%
- Anspruch auf Vaterschaftsurlaub
- Bezahlte Absenzen für die Betreuung von Familienmitgliedern und Lebenspartnern
- Meldung der LSE-Statistik bis 31. März 2021
- Eingabe der Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden bis spätestens 30. Juni 2021
- Weiterversicherung Pensionskasse ab dem 58. Lebensjahr
Dadurch sollten sich die Unternehmen folgende Fragen stellen:
- Ist Ihr Lohnsystem auf dem neusten Stand?
- Haben Sie ihre Personalreglemente entsprechend angepasst?
- Gibt es Anpassungen in Ihrem Zeiterfassungssystem zu tätigen?
- Verfügen Sie über alle Mitarbeiterdaten, welche für die Statistik/Analyse übermittelt werden müssen?
- Könnten Mitarbeitende durch Austrittsmerkblätter kompetenter informiert werden?
Gerne unterstützen wir Sie als Lohn- und HR Spezialisten bei diesen Themen!
Ein Beitrag von:
Sarah Rindlisbacher
HR Consultant / Teamleiterin Lohn- und Personaladministration