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News - Details

Der Wechsel in das Jahr 2021 hat einige Neuerungen mit sich gebracht, welche administrative Anpassungen erfordern:

  • Quellensteuerrevision
  • Anstieg des EO-Beitrags auf 0.5%
  • Anspruch auf Vaterschaftsurlaub
  • Bezahlte Absenzen für die Betreuung von Familienmitgliedern und Lebenspartnern
  • Meldung der LSE-Statistik bis 31. März 2021
  • Eingabe der Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden bis spätestens 30. Juni 2021
  • Weiterversicherung Pensionskasse ab dem 58. Lebensjahr

 

Dadurch sollten sich die Unternehmen folgende Fragen stellen:

  • Ist Ihr Lohnsystem auf dem neusten Stand?
  • Haben Sie ihre Personalreglemente entsprechend angepasst?
  • Gibt es Anpassungen in Ihrem Zeiterfassungssystem zu tätigen?
  • Verfügen Sie über alle Mitarbeiterdaten, welche für die Statistik/Analyse übermittelt werden müssen?
  • Könnten Mitarbeitende durch Austrittsmerkblätter kompetenter informiert werden?

 

Gerne unterstützen wir Sie als Lohn- und HR Spezialisten bei diesen Themen!

 

Ein Beitrag von:

Sarah Rindlisbacher
HR Consultant / Teamleiterin Lohn- und Personaladministration

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